SST Touristik Vertrieb GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SST Touristik Vertrieb GmbH, Blumauerstraße 7, 4020 Linz


I. Allgemeines

  1. Die SST Touristik Vertrieb GmbH (nachstehend kurz: "Vermittlerin") vermittelt Gutscheine für touristische Leistungen im Rahmen des Reisebürogewerbes nach § 94 Z 56 GewO. Die SST Touristik Vertrieb GmbH ist daher ausdrücklich nur Vermittlerin und nicht Veranstalterin von Reisen. Sie nimmt auch keine Buchungen entgegen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebots der Vermittlerin. Sie schließen aber die Vereinbarung anderer Vertragsgrundlagen nicht aus und werden daher nur bei Vorliegen der vom Gesetz und der Judikatur geforderten Voraussetzungen auch Vertragsinhalt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Ergänzungen und Änderungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten die Vermittlerin auch dann nicht, wenn diese ihre Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung nennen. Anderslautende Geschäftsbedingungen als jene der Vermittlerin gelten nur dann, wenn sie von der Vermittlerin ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Im Falle einer Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen gelten daher jedenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlerin.
  4. Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen wird jene Regelung wirksam, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
  5. Der Vertragspartner der Vermittlerin bestätigt im Rahmen des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs durch die Abgabe der Bestellungserklärung auf elektronischem Weg, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, mit ihnen vertraut ist und sie auch vorbehaltlos anerkennt.
  6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlerin gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

II. Vertragsabschluss

  1. Die Vermittlerin vermittelt über die Internetauktionsplattform "e-Bay" für Dritte Gutscheine für Dienstleistungen von Reiseveranstaltern, Transportunternehmen, Hoteliers, Pensionsbetreibern und Vermietern von Ferienwohnungen.
  2. Zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses hat der Bieter im Rahmen der Online-Auktion das jeweilige Angebot durch Abgabe eines verbindlichen Angebotes anzunehmen. Das Angebot erlischt, wenn ein weiterer Bieter während der Dauer der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Nach Laufzeit der Online-Auktion kommt mit demjenigen Bieter, welcher das höchste Gebot abgegeben hat, ein Vertrag zustande.
  3. Wird ein Gutschein zum sofortigen Erwerb im Rahmen eines "Sofortkaufes" angeboten, so kommt Vertrag bereits mit Annahme des zur Vermittlung ausgewiesenen Angebotes durch den Bieter zustande.
  4. Die Vermittlerin ist gegenüber dem Erwerber verpflichtet, den Gutschein, in dem die Dienstleistung, die durch den Gutschein bezahlt werden kann, dokumentiert ist, zu übermitteln, wobei dies nach Wahl der Vermittlerin in jeder technisch möglichen Form, insbesondere durch E-mail oder die Übersendung eines "Links" auf eine Internetseite, auf welcher der Gutschein ausgedruckt werden kann, erfolgen kann. Weicht der Inhalt des Gutscheins vom Angebot ab, so ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche Abweichungen binnen drei Tagen nach Erhalt des Gutscheins zu rügen, widrigenfalls alle Abweichungen als genehmigt gelten.
  5. Gutscheine sind – sollte nicht im Einzelfall etwas Anderes vermerkt worden sein - an Dritte übertragbar; ein Anspruch auf Ablöse des Gutscheines in Bargeld besteht nicht.
  6. Aussteller des Gutscheins ist der jeweilige Anbieter der touristischen Leistung. Der jeweils erworbene Gutschein dient als Zahlungsmittel für die im Gutschein dokumentierten, vom jeweiligen Aussteller dem Vertragspartner zu erbringenden Leistungen. Er ist nur innerhalb des im Gutschein genannten Zeitraums gültig. Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen ist vom Vertragspartner mit dem Aussteller des Gutscheins abzuschließen, wobei der Vertragspartner zur Kenntnis nimmt, dass ein Anspruch auf einen bestimmten Termin der Inanspruchnahme der touristischen Leistungen grundsätzlich nur dann besteht, wenn dies im Einzelfall im Angebot ausdrücklich zugesagt wurde.
  7. Für die Vermittlung hat der Vertragspartner der Vermittlerin kein Entgelt zu leisten.

III. Zahlungsbedingungen und Abwicklung

  1. Mit Abschluss des Vertrages (Sofortkauf) beziehungsweise mit Abgabe des höchsten Gebotes verpflichtet sich der Vertragspartner, den Sofortkauf-Preis bzw. den angebotenen Betrag binnen längstens 3 Werktagen nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses auf das Konto der SST Touristik Vertrieb GmbH, zu überweisen.
  2. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, der Vermittlerin über den Kaufpreis hinaus Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent pro Jahr zu bezahlen. Weiters ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen und haftet für die aus seinem Zahlungsverzug entstehenden Folgeschäden.
  3. Falls der Kaufpreis nicht binnen 10 Tagen ab Zustandekommen des Vertrages auf dem Konto der Vermittlerin eingelangt ist, ist die Vermittlerin berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Die Vermittlerin ist in diesem Fall berechtigt, die touristische Leistung im Rahmen weiterer Online-Auktionen zu versteigern. Der Vertragspartner haftet insbesondere für die Differenz zwischen dem Preis, zu dessen Zahlung er sich verpflichtet hat, und dem im Rahmen der weiteren Versteigerung tatsächlich erzielten Preis.
  4. Nach Zahlungseingang versendet die Vermittlerin an den Vertragspartner an die von diesem bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse den Gutschein bzw. einen "Link" auf eine Internetseite, auf welcher der Gutschein ausgedruckt werden kann
  5. Der Gutschein ist bei Inanspruchnahme der Leistung dem Aussteller zu übergeben.

IV. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Vermittlerin leistet Gewähr, dass sie von den jeweiligen Ausstellern der Gutscheine zur Vermittlung des Gutscheins und zur Entgegennahme der Zahlungen des Vertragspartners im Namen des Ausstellers bevollmächtigt ist.
  2. Die Vermittlerin haftet jedoch nicht für die Erfüllung oder die Qualität der Leistungen des Ausstellers des Gutscheins.
  3. Das Risiko einer Insolvenz des Ausstellers des Gutscheins trägt der Vertragspartner.
  4. Die Vermittlerin haftet für Schäden aufgrund der von ihr erbrachten Leistungen nur dann, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

V. EDV-Datenerfassung

  1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für das Geschäftsverhältnis notwendigen Daten von der Vermittlerin EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und auch an den Anbieter der touristischen Leistungen weitergegeben werden.
  2. Die Vermittlerin ist berechtigt, die von Vertragspartnern erhaltenen Adressdaten für eigenen Werbezwecke zu nutzen. Die Daten werden an Dritte grundsätzlich nicht weitergegeben. Nur hinsichtlich Partnerunternehmen, die Dienste im Rahmen des Angebots der Vermittlerin anbieten, werden Benutzerdaten im hierfür notwendigen Rahmen zur Abwicklung der Geschäftsbeziehungen an diese Partner weitergegeben. In diese Übermittlung willigt der Benutzer hiermit ausdrücklich ein. Diese Partner sind berechtigt, die erhaltenen Adressdaten für eigenen Werbezwecke zu nutzen. Diese Partner sind: Air Maritime Seereisen GmbH, TUI Austria GmbH, mit – Reisen GmbH, we-are.travel GmbH, Best Case Handels GmbH, Checkweg Deutschland GmbH.

VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Als Erfüllungs- und Zahlungsort wird der Sitz der Vermittlerin in A-4020 Linz, Blumauerstraße 7, vereinbart.
  2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und der Vermittlerin wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz, Österreich, vereinbart.
  3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.