Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kunden zu Themen rund um Urlaubsgutscheine.
Grundsätzlich ein Jahr, falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Für Urlaubsgutscheine steht manchmal nur ein beschränktes Zimmerkontingent zur Verfügung. Daher kann, trotz vorhandener freier Zimmer, das Gutschein-Zimmerkontingent erschöpft sein.
Bitte klären Sie dies vor dem Kauf bzw. bei der Buchung mit dem Betrieb ab.
Gegebenenfalls müssen Sie noch, wie bei einer regulären Buchung, vor Ort eine Orts-, Kur,- oder Citytaxe bezahlen.
Der Gutschein ist übertragbar, falls nicht ausdrücklich anders im Angebot vermerkt.
Wenn die Schließungszeiten nicht angeführt sind, entnehmen Sie diese bitte der Homepage des Betriebes.
Ja, und zwar vom Betrieb, dessen Gutschein Sie gekauft haben. Er stellt ihnen gerne eine Rechnung aus.
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