Allgemeine Geschäftsbedingungen
Best Case Handels GmbH
für den Vertrieb von Gutscheinen über we-are.travel
vom 03.01.2018
I. Allgemeines
Die Best Case Handels GmbH (nachstehend kurz: „Vermittlerin“) vermittelt Gutscheine für touristische Leistungen. Sie übernimmt im Auftrag des jeweiligen Anbieters die grafische Gestaltung des Angebots, die Bewerbung und die Abwicklung des Vertriebs, wofür sie vom jeweiligen Anbieter eine Provision erhält. Auf den Inhalt des Angebots hat die Vermittlerin keinen Einfluss. Die Best Case Handels GmbH ist auch nicht Reiseveranstalterin.
II. Abwicklung
- Die Vermittlerin verkauft im Namen und auf Rechnung der Greenstorm Mobility GmbH (FN 457421d) über die oben genannte Internetplattform Gutscheine für Dienstleistungen von Reiseveranstaltern, Transportunternehmen, Hoteliers, Pensionsbetreibern und Vermietern von Ferienwohnungen. Die Vermittlerin hat keinen Einfluss auf den Inhalt des jeweiligen Angebots.
- Wer zu welchem Zeitpunkt zum Vertragspartner des jeweiligen Anbieters wird, richtet sich nach den Regeln des Betreibers der Internetplattform.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Kaufpreis binnen drei Tagen nach Fälligstellung an die Vermittlerin zu überweisen, die die Zahlung für den jeweiligen Anbieter entgegennimmt. Die Zahlung kann – sollte sich im Einzelfall aus dem Angebot nichts Anderes ergeben - in allen nach den Vorgaben des Plattformbetreibers möglichen Wegen erfolgen.
- Nach Zahlungseingang versendet die Vermittlerin an den Vertragspartner an die von diesem bei Vertragsabschluss bekannt zu gebende E-Mail-Adresse den Gutschein durch Übersendung eines „Links“ auf eine Internetseite, auf welcher der Gutschein ausgedruckt werden kann. Die Vermittlerin empfiehlt, den Gutschein nach Erhalt darauf zu überprüfen, ob er inhaltlich dem Angebot entspricht, um eine möglichst frühzeitige Reklamation zu ermöglichen.
- Der jeweils erworbene Gutschein dient als Voucher für die im Gutschein dokumentierten, vom Aussteller dem Erwerber zu erbringenden Leistungen und ist – sollte nicht im Einzelfall etwas Anderes vermerkt worden sein - an Dritte übertragbar, weshalb ein Verlust dem jeweiligen Anbieter bzw. dem jeweiligen Leistungserbringer möglichst umgehend gemeldet werden sollte und eine Inanspruchnahme der Leistungen unter Umständen nicht möglich ist, wenn der Gutschein dem Austeller nicht übergeben werden kann. Ein über die gesetzlichen Rechte hinausgehender Anspruch auf Ablöse des Gutscheines in Bargeld besteht nicht.
- Für die Vermittlung hat der Erwerber der Vermittlerin kein Entgelt zu leisten.
III. Rechtliches
- Die Verzugsfolgen richten sich grundsätzlich nach § 918 Abs. 1 ABGB, der folgenden Inhalt hat: „Wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird, kann der andere entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung begehren oder unter Festsetzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären.
- Die Folgen des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ergeben sich grundsätzlich aus § 1333 Abs. 2 ABGB, der wie folgt lautet: „Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.“ Entfällt – etwa aufgrund eines Vertragsrücktritts – die Verpflichtung des Erwerbers zur Zahlung des Kaufpreises, so sind selbstverständlich auch keine Zinsen von diesem Kaufpreis zu entrichten.
Unbeschadet aller sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche des Erwerbers gegenüber dem Anbieter oder dem Aussteller des Gutscheins und unbeschadet aller sonstigen gesetzlichen Ansprüche gegenüber der Vermittlerin (und somit ausschließlich im Sinne einer Erweiterung der dem Erwerber zustehenden Rechte zu verstehen) haftet die Vermittlerin dem Erwerber gegenüber dafür,
dass sie zur Entgegennahme des Kaufpreises berechtigt ist und die Zahlung zu ihren Handen somit schuldbefreiend erfolgt;
- dass ihr gegenüber abgegebene Rücktrittserklärungen als dem jeweiligen Anbieter gegenüber abgegeben gelten;
- über das Vermögen des Ausstellers und des Anbieters des jeweiligen Gutscheins zum für den Vertragsabschluss maßgeblichen Zeitpunkt kein Konkursverfahren anhängig ist;
dass die gesetzlichen Folgen eines Verzugs des Erwerbers nicht vor Ablauf von 7 Tagen ab Fälligkeit geltend gemacht werden.
Ebenfalls unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche des Bieters oder Erwerbers ist die Vermittlerin nicht bevollmächtigt, den Inhalt des Angebotes zu ändern, Buchungen entgegen zu nehmen oder Terminzusagen abzugeben, sodass sie Interessenten empfiehlt, diesbezüglich mit dem Erbringer der touristischen Leistung Kontakt aufzunehmen.
- Wiederum unbeschadet aller kraft Gesetzes verschuldensunabhängig bestehenden Gewährleistungsverpflichtungen haftet die Vermittlerin für Schäden, die dem Vertragspartner durch Nicht- oder Schlechterfüllung des vom Vertragspartner mit dem Aussteller des Gutscheins abzuschließenden Vertrages entstehen, nur in dem Umfang, in dem diese Schäden auf schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten der Vermittlerin zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Vermittlerin richten sich ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen. Der allgemeine Gerichtsstand der Vermittlerin ist Linz, Österreich.
IV. EDV-Datenerfassung
- Für die Abwicklung des Geschäftes ist die EDV-mäßige Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der für das Geschäftsverhältnis notwendigen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) durch die Vermittlerin an den Leistungserbringer und den Anbieter notwendig, um diesen die Erbringung der geschuldeten Leistungen zu ermöglichen.
- Von der Vermittlerin werden diese Daten an die im Folgenden genannten Partnerunternehmen der Vermittlerin weitergegeben, dies ausschließlich zum Versand eines Newsletters. Sollte der Vertragspartner diesen Newsletter nicht erhalten wollen, so kann er dies mittels in jedem Newsletter enthaltenen Link „Abmelden“ erfolgen. Diese Partner sind: hoxami Gutscheinhandel GmbH, hoxami Touristik-Handel GmbH, SST Touristik-Vertrieb GmbH.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzende Informationen über das Rücktrittsrecht
Dem Erwerber stehen die sich jeweils aus dem Gesetz ergebenden Rücktrittsrechte zu, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung findet sich bei jedem Angebot. Im Sinne einer möglichst uneingeschränkten Transparenz und unbeschadet aller weitergehenden gesetzlichen Rücktrittsrechte werden die Bestimmungen des 3. Abschnitts des „Bundesgesetzes über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Aus-wärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG)“ im Folgenden wiedergegeben, wobei dies nur informativen Charakter hat, aber keine vertragliche Änderung der gesetzlichen Regelung darstellt (Quelle: Rechtsinformationssystem - Druckfehler vorbehalten):
3. Abschnitt, Rücktritt vom Vertrag, Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
§ 11. (1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
(2) Die Frist zum Rücktritt beginnt
- bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
- wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
- bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt,
bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht
§ 12. (1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
(2) Holt der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem gemäß § 11 Abs. 2 für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
Ausübung des Rücktrittsrechts
§ 13. (1) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Der Unternehmer kann dem Verbraucher auch die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmers elektronisch auszufüllen und abzuschicken. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm der Unternehmer unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag
§ 14. (1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 vom Vertrag zurück, so hat der Unternehmer alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Er hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen.
(2) Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
(3) Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.
Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Kaufvertrag
§ 15. (1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn er es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten.
(3) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat der Unternehmer die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden.
(4) Der Verbraucher hat dem Unternehmer nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 8 über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.
(5) Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten nach § 14 Abs. 2 dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen, Energie- und Wasserlieferungen oder digitale Inhalte
§ 16. (1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 von einem Vertrag über Dienstleistungen oder über die in § 10 genannten Energie- und Wasserlieferungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß § 10 erklärt und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet.
(2) Die anteilige Zahlungspflicht nach Abs. 1 besteht nicht, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 und 10 nicht nachgekommen ist.
(3) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmers keine Zahlungspflicht.
(4) Außer der in Abs. 1 angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
§ 17. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag. Außer den in §§ 15 und 16 angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
§ 18. (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
- die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Lieferung begonnen hat.
(2) Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
(3) Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.
Anhang I, Teil B
Widerrufsbelehrung: http://www.bestcase.at/files/widerrufsformular.pdf